TARIF
Innerhalb des Landkreises Tübingen gilt für den Personenverkehr der amtlich festgesetzte Tarif (Tarifpflicht) des Landratsamtes Tübingen. Das bedeutet, es wird zu Ihrer und unserer Sicherheit nach Taxameter gefahren.
Eine Ausnahme besteht für Krankenfahrten sowie bei Übergepäck oder Begleitung. Bei nicht tariflich festgelegten Leistungen erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
FESTPREISE
Sie benötigen einen Transfer zum Flughafen oder einem Fernbahnhof?
Gerne können Sie uns über das Kontaktformular oder einfach telefonisch kontaktieren damit wir Ihnen ein individuelles Angebot zu Ihrem gewüschten Ziel erstellen können.
Selbstverständlich erstellen wir Ihnen auch jederzeit gerne ein Angebot für Fahrten zu anderen Zielen oder Dienstleistungen Ihrer Wahl.
MONATLICHE RECHNUNGSSTELLUNG
Selbstverständlich bietet unser Unternehmen auch eine monatliche Rechnungstellung für Privat – und Geschäftskunden an. Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie gerne über alles Weitere.
KARTENZAHLUNG
Die Abrechnung erfolgt in der Regel über die klassische Barzahlung. Nutzen Sie aber auch gerne bei Taxi Birlinger Tübingen – Rottenburg die Möglichkeit der Kartenzahlung mit Kreditkarte – oder EC-Karte (EC/Maestro, MasterCard, Visa, Diners, V-Pay, Amercian Express).